Allgemeine Maßnahmen

Der Besuch des Freibades Allendorf/ Hohenfels erfolgt auf eigenes Risiko!

Das Freibad Allendorf/H. wird in der Badesaison 2021 nur für Mitglieder des Fördervereins Freibad Allendorf/ H., der DLRG Ortsgruppe Allendorf/ H. sowie dem Kioskpersonal geöffnet. Begründete Ausnahmen werden im Einzelfall entschieden. Für den Besuch des Freibades ist eine gültige Saisonkarte Voraussetzung. Tagesmitgliedschaften werden nicht erteilt.

Der Verkauf der Jahreskarten erfolgt, durch das Kioskpersonal, mit Öffnung des Freibades.

Vor Öffnung des Badebetriebes werden alle Mitglieder in einem Informationsschreiben über die geänderten Regelungen hingewiesen.

Der Besuch des Freibades Allendorf erfolgt auf eigenes Risiko! Dies wird durch Unterschrift in einem Informationsschreiben beim erstmaligen Besuch bzw. beim Kauf einer Saisonkarte bestätigt. Ebenso die Versicherung, dass die Familie gesund ist und auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen wurde.

Mitglieder der oben aufgeführten Gruppen, welche nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, kann im Zuge der Ausübung des Hausrechtes der Zutritt zum Bad vom Aufsichtspersonal, Kioskpersonal sowie dem Vorstand des Fördervereins verwehrt werden. Ihnen steht es frei keine Saisonkarte zu kaufen. Der Erwerb der Saisonkarte garantiert nicht unmittelbar den Zugang zum Bad. Der Einlass ist beschränkt auf die maximal zulässige Besucherzahl.

Fahrräder dürfen nicht im Eingangsbereich des Schwimmbades geparkt werden. Sie müssen auf dem Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses abgestellt werden. Eine mobile Absperrung (Krankenwagenzufahrt) soll das Abstellen der Fahrräder verhindern.

Die Höchstanzahl an Besuchern und Nutzer des Beckens richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der hessischen Landesregierung. Der Einlass über die Maximalbesucherzahl hinaus, ist nicht gestattet.

Eingangsbereich Freibad

Der Zugang zum Schwimmbad erfolgt über den Haupteingang am Kindergarten. Hinter dem Eingangstor wird eine Informationstafel mit Hinweisen zu den Abstandsregeln, der Hust- und Nies-Etikette, Benutzung von Desinfektionsmitteln, Beachtung der Markierungen, Beachtung von Aushängen, Fernbleiben bei Krankheitssymptomen oder Auslandsaufenthalt aufgestellt. Dort wird ebenfalls eine Händedesinfektionsstation errichtet.

Zugang zur Liegewiese

Der Zugang zur Liegewiese erfolgt rechtsseitig an der Dusche und am DLRG-Häuschen vorbei. Auf der Liegewiese erfolgen der Zugang zu weiter hinten gelegenen Liegeplätzen sowie der Zugang zum Kleinkinderbecken, rechtsseitig entlang des Zaunes des Hauptbeckens.

Durch Schilder mit Beispielen werden unsere Badegäste darauf hingewiesen sich mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter auf die Wiese zu legen. Somit wird die Abstandsreglung für jeden Badegast gewährleistet.

Familienliegebereiche sind bevorzugt oberhalb des Kleinkinderbeckens unter Beachtung des Mindestabstandes zu wählen.

Zugang Hauptbecken

Der Zutritt zum Hautbecken erfolgt über die Liegewiese. An der Dusche zur Liegewiese wird eine Handdesinfektionsstation aufgestellt. Jeder Schwimmer muss sich die Hände desinfizieren und duschen.

Schwimmen

Der Beckenbereich wird nur zum Schwimmen betreten. Eine Nutzung des Beckenbereiches als Liegewiese ist untersagt.

Die Beachtung des Mindestabstandes im Schwimmbecken ist ebenfalls einzuhalten.

Zugang Kleinkinderbecken

Der Zugang zum Kleinkinderbecken erfolgt über die Wiese entlang des Zaunes zum Hauptbecken. Für die Einhaltung der Abstandsregeln im Kleinkinderbecken sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Umkleidekabine

Die Umkleidekabinen bleiben in der Badesaison 2021 geschlossen. Badegäste sollen bevorzugt bereits in Badesachen das Freibad betreten. In Ausnahmefällen kann der Schlüssel beim Kioskpersonal eingeholt werden. Der Zugang zur Umkleidekabine wird maximal einer Person gewährt.

Benutzung der Toiletten

Toiletten bleiben verschlossen. Bei Bedarf kann der Schlüssel beim Kioskpersonal eingefordert werden. Hin- und Rückweg werden ausgewiesen. Nach jeder Rückgabe muss der Schlüssel mit Desinfektionsspray desinfiziert werden. An der Treppe zu den Toiletten wird eine Handdesinfektionsstation installiert, welche beim Hin- und Rückweg benutzt werden muss. Hinweistafeln weisen darauf hin. In den Toiletten hängt jeweils ein Plakat mit den Hinweisen zum richtigen Händewaschen.

Der Zugang zu den Toiletten wird jeweils nur einer Person gewährt.

Kiosk

Der Verkauf von Waren aus dem Kiosk erfolgt vom Kioskpersonal durch das Kioskfenster. Ein Betreten des Verkaufsraumes ist untersagt, ebenso eine Selbstbedienung.

Der Kiosk ist permanent zu lüften. Vor dem Kiosk wird ein Wartebereich durch Streifen am Boden gekennzeichnet. Dabei ist der Mindestabstand zu berücksichtigen.

Hygienebeauftragten

Die Hygienebeauftragen werden 3x pro Nachmittag sämtliche Griffe, Ein- und Ausstiegshalterungen im Becken, die Toiletten, die Waschbecken desinfizieren. Außerdem kümmern sie sich darum, dass immer ausreichend Desinfektionsmittel in den Spendern vorhanden sind.

Verlassen des Freibades

Das Verlassen Schwimmbades erfolgt von der Liegewiese entgegengesetzt und parallel zum Hinweg Richtung Kiosk unter Einhaltung der Abstandsreglung. Das Verlassen des Geländes erfolgt über die Tür Richtung Garage der Feuerwehr. Die Ausweisung von Ein- und Ausgang erfolgt durch Beschilderung.

Reinigung

Neben der bisherigen Reinigung der Toiletten, müssen der Kiosk sowie alle Kontaktflächen mit fettlösenden Haushaltsreinigern oder Flächendesinfektionsmitteln gereinigt werden. Dazu zählen auch Handläufe und Wasserhähne. Die Reinigung der Umkleidekabinen erfolgt nur bei Benutzung (siehe vorne). Der Reinigungsplan, sowie die Dokumentation der Durchführung, liegen im Kiosk aus.

DLRG-Rettungsstation

Das Betreten der DLRG-Rettungsstation ist nur der diensthabenden Badeaufsicht und dem Vorstand der DLRG gestattet. In Ausnahmesituationen ist der Zugang auch weiteren Personen (verunfallte Personen) gestattet.

Hygienemaßnahmen

An allen bedeutsamen Stellen befinden sich Handdesinfektionsspender.

Im Einlassbereich liegen Besuchermarken bereit. Jeder Besucher nimmt beim Betreten eine Marke an sich und verwahrt diese. Die Marke muss beim Verlassen des Badegeländes am Ausgang in die dafür vorgesehene Box eigeworfen werden. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Marken richtet sich nach der maximal zulässigen Besucherzahl für das Freibad. Zurückgegebene Marken können nach Desinfektion, am Einlassbereich erneut verwendet werden. So wird ein Überblick über die im Schwimmbad befindliche Anzahl an Personen gewährleitet.